[gelöst] Lohnbuchungen mit Steuer korrekt eingeben

14. März 2014 18:21

Ich bin grad dabei eine Buchungsaustauschdefinition für den Import von Lohndaten zu erstellen.
Das funktioniert auch ganz gut. Die Buchungssätze lese ich in ein Fibu Buchblatt ein.
Das Problem welches ich habe ist, die Lohnbuchungen welche umsatzsteuerpflichtig sind richtig einzulesen.
Ich weis noch nicht einmal wie ich den Buchungssatz richtig manuell eingeben würde.
Es geht dabei konkret z.B. um Dienstwagen Umsatzsteuerpflichtig. Also per 1755 an 8595 brutto 1190,- Euro.
Kann mich jemand erhellen Welche relevanten Felder im Buchblatt gefüllt sein müssen, damit die Steuer richtig gerechnet und verbucht wird?

vielen Dank schon mal

Vit
Zuletzt geändert von vitrine am 18. März 2014 08:47, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Lohnbuchungen mit Steuer korrekt eingeben

14. März 2014 20:46

Hi Vit,

damit Umsatzsteuer im Buchblatt gerechnet wird müssen neben Betrag 5 Felder gefüllt sein:

Buchungsart (Einkauf/Verkauf/Ausgleich, hier interessant nur Einkauf oder Verkauf)
Geschäftsbuchungsgruppe (kommt vom Debitor/Kreditor/Sachkonto)
Produktbuchungsgruppe (kommt vom Sachkonto)
MwSt. Geschäftsbuchungsgruppe (kommt vom Debitor/Kreditor/Sachkonto)
MwSt. Produktbuchungsgruppe (kommt vom Sachkonto)

Damit Steuer dann auch wirklich gerechnet wird, sollte Betrag validiert werden nachdem die 5 Felder gefüllt wurden. Die jeweiligen Buchungsmatritzen müssen latürnich mit den verwendeten Kombinationen gefüllt sein.

Es gibt hier noch ein paar Fallen:

- Mehrere Debitoren/Kreditoren im selben Beleg sind nicht zulässig wenn Steuer gerechnet wird (egal auf welcher Zeile des Belegs). Kommen nur Sachkonto/Bank/Anlage vor gehts. Da Mitarbeiter aber für gewöhnlich auch als Kreditor geführt werden... muss man sich was mit den Belegnummern einfallen lassen. Gut ists wenn die L/G Software immer konto an Gegenkonto Buchungssätze anliefert.
- Man kann die Sachkonten nicht immer so einrichten das man alle tatsächlich vorkommenden Steuerkonstellationen aus den Vorgaben kommen können. Deswegen ist es besser von der Lohn/Gehalt Software die Kennzeichen zu übersetzen in Buchungsgruppen die man haben will. Da diese Systeme den Steuersatz mitgeben kann man dagegen verproben ob die eingerichtete Steuer auch die gewollte ist.
- Wenn das Vorsystem schon die Steuer rechnet und man das so auf einem Beleg aus diesem System zu stehen hat muss man es auch so importieren. In diesem Fall muss man Betrag (netto) und MwSt. Betrag validieren. Natürlich muss dann auch MwSt. Diefferenz zulassen für das Buchblatt an sein.

Und sich er noch ein paar weitere, die mir nicht sofort einfallen.

Gutes Gelingen!

LG Jens

Re: Lohnbuchungen mit Steuer korrekt eingeben

15. März 2014 15:29

Hallo Jens,
vielen Dank für Deine Anmerkungen.
Mein Hauptproblem von gestern war ja, dass die Steuern vermeintlich nicht gerechnet wurden. Nun hab ich mich heute nochmal drangesetzt.
Ich hab schlicht den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. Ich hab auf das Feld MwSt. Betrag geschaut und immer nur Null gesehen. Na ja, das ist ja auch richtig. Die Steuer wird ja auch auf das Gegenkonto berechnet. Wenn man das richtige Feld anschaut, dann ist da auch der Betrag drin. Ich hab nur irgendwann gedacht ich versteh gar nichts mehr.
Mann sollte solche Sachen doch eher in Ruhe machen...

damit Umsatzsteuer im Buchblatt gerechnet wird müssen neben Betrag 5 Felder gefüllt sein:

Buchungsart (Einkauf/Verkauf/Ausgleich, hier interessant nur Einkauf oder Verkauf)
Geschäftsbuchungsgruppe (kommt vom Debitor/Kreditor/Sachkonto)
Produktbuchungsgruppe (kommt vom Sachkonto)
MwSt. Geschäftsbuchungsgruppe (kommt vom Debitor/Kreditor/Sachkonto)
MwSt. Produktbuchungsgruppe (kommt vom Sachkonto)


Reicht es nicht aus, wenn im Buchblatt drei Felder gefüllt sind, nämlich die Buchungsart mit Einkauf (Vorsteuerberechnung) oder Verkauf (Umsatzsteuerberechnung), die MwSt Produktbuchungsgruppe und die MwSt Geschäftsbuchungsgruppe. Und das jeweils entweder für das Konto oder das Gegenkonto?
In diesem Fall muss das Konto so geschlüsselt sein, dass die Vorsteuer aus den Umsätzen in der USTVA in Position 81 landet.


- Mehrere Debitoren/Kreditoren im selben Beleg sind nicht zulässig wenn Steuer gerechnet wird (egal auf welcher Zeile des Belegs). Kommen nur Sachkonto/Bank/Anlage vor gehts. Da Mitarbeiter aber für gewöhnlich auch als Kreditor geführt werden... muss man sich was mit den Belegnummern einfallen lassen. Gut ists wenn die L/G Software immer konto an Gegenkonto Buchungssätze anliefert.


Hier geht nur um die Übertragung der kumulierten Buchungssätze. Wir haben also reine Sachkontobuchungen. Daher taucht das Problem der Personenkonten hier zum Glück nicht auf.


- Man kann die Sachkonten nicht immer so einrichten das man alle tatsächlich vorkommenden Steuerkonstellationen aus den Vorgaben kommen können. Deswegen ist es besser von der Lohn/Gehalt Software die Kennzeichen zu übersetzen in Buchungsgruppen die man haben will. Da diese Systeme den Steuersatz mitgeben kann man dagegen verproben ob die eingerichtete Steuer auch die gewollte ist.


Leider ist es in diesem Fall so, dass die Lohn Software (hier Lexware Lohn und Gehalt) die Buchungssätze im Format Bruttobetrag, Sollkonto, Habenkonto übergibt. Damit bleibt nichts anderes übrig, als die steuerbehafteten Konten entsprechend in der Konteneinrichtung bereits so zu hinterlegen. Das ist in diesem Fall zum Glück auch nicht schlimm, da es sich um einen bestimmten Buchungshintergrund handelt. Es geht um "Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt". Damit ist der Zweck recht eindeutig definiert und nur diese Gehaltsbuchungen werden auch hier verbucht.

Damit funktioniert der Buchungsimport so wie er soll.
Vielen Dank noch mal

schönes WE noch.
Vit