15. März 2014 15:29
Hallo Jens,
vielen Dank für Deine Anmerkungen.
Mein Hauptproblem von gestern war ja, dass die Steuern vermeintlich nicht gerechnet wurden. Nun hab ich mich heute nochmal drangesetzt.
Ich hab schlicht den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. Ich hab auf das Feld MwSt. Betrag geschaut und immer nur Null gesehen. Na ja, das ist ja auch richtig. Die Steuer wird ja auch auf das Gegenkonto berechnet. Wenn man das richtige Feld anschaut, dann ist da auch der Betrag drin. Ich hab nur irgendwann gedacht ich versteh gar nichts mehr.
Mann sollte solche Sachen doch eher in Ruhe machen...
damit Umsatzsteuer im Buchblatt gerechnet wird müssen neben Betrag 5 Felder gefüllt sein:
Buchungsart (Einkauf/Verkauf/Ausgleich, hier interessant nur Einkauf oder Verkauf)
Geschäftsbuchungsgruppe (kommt vom Debitor/Kreditor/Sachkonto)
Produktbuchungsgruppe (kommt vom Sachkonto)
MwSt. Geschäftsbuchungsgruppe (kommt vom Debitor/Kreditor/Sachkonto)
MwSt. Produktbuchungsgruppe (kommt vom Sachkonto)
Reicht es nicht aus, wenn im Buchblatt drei Felder gefüllt sind, nämlich die Buchungsart mit Einkauf (Vorsteuerberechnung) oder Verkauf (Umsatzsteuerberechnung), die MwSt Produktbuchungsgruppe und die MwSt Geschäftsbuchungsgruppe. Und das jeweils entweder für das Konto oder das Gegenkonto?
In diesem Fall muss das Konto so geschlüsselt sein, dass die Vorsteuer aus den Umsätzen in der USTVA in Position 81 landet.
- Mehrere Debitoren/Kreditoren im selben Beleg sind nicht zulässig wenn Steuer gerechnet wird (egal auf welcher Zeile des Belegs). Kommen nur Sachkonto/Bank/Anlage vor gehts. Da Mitarbeiter aber für gewöhnlich auch als Kreditor geführt werden... muss man sich was mit den Belegnummern einfallen lassen. Gut ists wenn die L/G Software immer konto an Gegenkonto Buchungssätze anliefert.
Hier geht nur um die Übertragung der kumulierten Buchungssätze. Wir haben also reine Sachkontobuchungen. Daher taucht das Problem der Personenkonten hier zum Glück nicht auf.
- Man kann die Sachkonten nicht immer so einrichten das man alle tatsächlich vorkommenden Steuerkonstellationen aus den Vorgaben kommen können. Deswegen ist es besser von der Lohn/Gehalt Software die Kennzeichen zu übersetzen in Buchungsgruppen die man haben will. Da diese Systeme den Steuersatz mitgeben kann man dagegen verproben ob die eingerichtete Steuer auch die gewollte ist.
Leider ist es in diesem Fall so, dass die Lohn Software (hier Lexware Lohn und Gehalt) die Buchungssätze im Format Bruttobetrag, Sollkonto, Habenkonto übergibt. Damit bleibt nichts anderes übrig, als die steuerbehafteten Konten entsprechend in der Konteneinrichtung bereits so zu hinterlegen. Das ist in diesem Fall zum Glück auch nicht schlimm, da es sich um einen bestimmten Buchungshintergrund handelt. Es geht um "Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt". Damit ist der Zweck recht eindeutig definiert und nur diese Gehaltsbuchungen werden auch hier verbucht.
Damit funktioniert der Buchungsimport so wie er soll.
Vielen Dank noch mal
schönes WE noch.
Vit